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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
Allgemeines: Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen, soweit wir nicht im Einzelfall abweichende
schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
 
Preise: Die Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer und sind
freibleibend. Abschlusspreise gelten nur bei Abnahme der vorgesehenen Menge.
Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
 
Lieferung: Der Export unserer Erzeugnisse ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet. An uns unbekannte Firmen liefern wir nur gegen
Nachnahme, wenn nicht mit der ersten Bestellung entsprechende
Referenzen aufgegeben werden.
Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Boykott,
die unsere Betriebe, Betriebe des Käufers oder wichtiger Unterlieferanten
treffen, verspätete Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernisse und
andere Umstände, auf die wir bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeit
haben, sind von uns bzw. vom Käufer in keinem Falle zu vertreten; in
solchen Fällen tritt weder für uns Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug
ein.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden
Bestimmungen steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag
zurückzutreten, wenn diese Ereignisse auf unsere Betriebe erheblich
einwirken. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen
Rücktritts sind ausgeschlossen.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer uns eine angemessene
Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der Lieferungsverzögerung
herleiten kann.
Kleinstaufträge sind unwirtschaftlich. Wir führen daher erst Aufträge ab Euro
50.- Rechnungswert aus. Sollte in Sonderfällen dieser Betrag nicht erreicht
werden, wird zur beiderseitigen Erleichterung gegen Nachnahme geliefert.
Nachbbestellungen zu bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen können zum
vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden, wenn der Stand der Erzeugung
dies ohne zusätzliche Kosten gestattet.
Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials
bleibt uns vorbehalten. Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen
ab Euro 200.- unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Fracht- und
Portokosten frei jeder deutschen Station. Unter Euro 200.- Nettorechnungswert
berechnen wir eine Pauschale von Euro 7,50.- für Fracht- und
Beabeitungskosten. Mehrkosten für Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers.
Alle Sendungen sind auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unterwegs.
Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Aufträge unter
100,- Euor werden nicht ausgefürt.
 
Beanstandung: Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Güte und
Beschaffenheit der Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche
Rüge innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Für
die Entscheidung darüber, ob begründete Einwendungen gegen die Güte
und Beschaffenheit der Ware erhoben worden sind, ist das Ergebnis einer
Rücksendung der Ware in unserem Werk vorzunehmenden Prüfung allein
massgebend. Soweit eine schriftliche Rüge bei uns fristgerecht eingegangen
und berechtigt ist, darf der Käufer Wandlung oder Minderung beanspruchen.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Leistung und
Schadensersatz, z.B. wegen entgangenen Gewinns oder Schäden, die nicht
am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen.
Soweit der Abnehmer die Ware weiterverarbeiten will, hat er sie in jeden Fall
vor Beginn der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu überzeugen,
ob die Ware fuer den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
 
Zahlung: Barzahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2%
Skonto oder 30 Tagen netto. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt
,von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verlangen.Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine
geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens
durch uns ist zulässig.
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Akzepten des Käufers
und von Kundenwechsel, die der Käufer einreicht, gilt als Stundung in Höhe
des Wechselbetrages. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, dem Käufer Akzepte
und Wechsel zurückzugeben; dies insbesondere auch dann, wenn
sie nicht diskontfähig sind oder der Verkäufer Anlass hat, an der rechtzeitigen
Einlösung zu zweifeln. Bei Rückgabe von Akzepten und Wechsel entfällt
die Stundung. Bei Bekanntwerden von Wechselprotesten und
Vollstreckungsmassnahmen gegen den Käufer werden die gesamten Forderungen
des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber
dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen.
Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhaeltnissen des Käufers eine
wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises
gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorrausleistung des Kaufpreises
verlangen.
 
Abschluesse: Abschlüsse sollten innerhalb der festgesetzten Zeiten erledigt
sein. Abnahme ist in möglichst gleichmässigen Raten erwünscht. Jeder Abruf
gilt als Geschäft für sich. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der abgeschlossenen
Menge im Rückstand, so sind wir auch befugt, den Abschluss
zu streichen und die gewährte Abschlussvergünstigungen auf die erfolgte
Lieferung zurückzuverlangen bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
beanspruchen. Von uns aufgewendete Kosten für Eigenaufmachungsmaterialien
usw. sind dann in voller Höhe an uns zu zahlen .
 
Schutzrechte und Entwürfe: Wir übernehmen keine Verantwortung dafür,
dass von uns hergestellte Entwürfe fremde Schutzrechte verletzen und/oder
als Verstösse gegen Wettbewerbsvorschriften angesehen werden. Für Verletzungen
fremder Schutzrechte und für Verstösse gegen Wettbewerbsvorschriften,
die sich bei vertragsgemässer Erfüllung der Lieferungen und
Leistungen durch uns/oder bei der Verwendung unserer Lieferungen und
Leistungen durch den Käufer ergeben, haftet allein der Käufer. Der Käufer
verpflichtet sich, uns von einer Inanspruchnahme infolge solcher Verletzungen
und Verstösse freizustellen und den sich etwa daraus ergebenden Schaden
zu ersetzen.
 
Eigentumsvorbehalte: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherung fuer unseren
jeweiligen Forderungssaldo. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware
im normalen Geschäftsverkehr zu veraeussern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
von Waren, auf der unser Eigentumsvorbehalt ruht, sowie
die Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf solcher Waren
ist ihm nicht gestattet.
Veräussert der Käufer von uns gelieferte Ware unverändert, bearbeitet oder
verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechungen an uns ab. Auf unser
Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.
Der Käufer ist ermaechtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich
aber, die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Übersteigt der
Wert der uns angegebenen Sicherung unsere Lieferungsforderungen um
mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung
verpflichtet. Wird Ware, auf der unser Eigentumsvorbehalt ruht, von
dritter Seite gepfändet, so ist der Schuldner verpflichtet, uns dies unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
 
Retouren: Nur mit unserem Einverständnis sind Retouren möglich. Für zurückgegebene
Waren wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten fuer Neuaufmachung
und einer Beabeitungsgebühr von 15% gutgeschrieben, soweit
die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.
 
Technische Änderungen: Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen,
bleiben uns vorbehalten.
 
Menge und Gewicht: Abgabe erfolgt nur in den in unseren Katalogen angeführten
Mengen- und Verpackungseinheiten. Bei Sonderanfertigungen
haben wir das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% vorzunehmen.
Masse und Gewichte verstehen sich in den branchenüblichen Toleranzen.
 
Datenschutz: Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbedingung
erhaltenden Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
ist Rommerskirchen.
Gerichtsstand für sämtliche vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüche
ist ausschliesslich Neuss.
 
in der Fassung vom 03.05.2010
 
 
 
 


 
 
 
 
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